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Anforderungen an die Gastfamilie

Genau wie Au pairs müssen auch Gastfamilien bestimmte Auflagen erfüllen, um am Au pair Programm teilnehmen zu können. Diese Auflagen sind ebenfalls zum größten Teil vom Gesetzgeber vorgegeben. 

  • Interesse ein Au pair aus dem Ausland als Familienmitglied aufzunehmen
  • Umgangssprache im Haushalt ist Deutsch
  • Einverständnis der Entrichtung der unten aufgeführten Leistungen an das Au pair

 
Gastfamilien erklären sich bereit, die folgenden Leistungen dem Au pair zu erbringen:

  • Eigenes beheizbares ausreichend möbliertes Zimmer (verschließbare Tür, Fenster mit Tageslicht, Mindestgröße 8 qm) im Haus, in der Wohnung oder im Wohnhaus der Familie
  • Mitbenutzung von sanitären Einrichtungen der Gastfamilie
  • Kostenlose Verpflegung
  • Monatliches Taschengeld von 350 EUR
  • Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
  • Eineinhalb zusammenhängende freie Tage pro Woche, die mindestens einmal pro Monat auf ein Wochenende fallen; vier freie Abenden pro Woche
  • Zwei Tage Urlaub pro Anwesenheitsmonat bei Weiterzahlung des Taschengeldes (während des Urlaubs gelten Sonntage nicht als Urlaubstage)
  • Monatskarte für öffentlichen Nahverkehr (oder Zugang zu einem Auto)
  • Unterstützung bei der Ausübung von Sprachkursen
  • Hilfe bei Behördengängen zur Anmeldung (und Kostenübernahme für diese - Visum wird von den Au pairs bezahlt)
  • Für Au pairs, die sich für 12 Monate verpflichten: Flugticket für Hin- und Rückreise zu Programmbeginn und -ende